Der Auf- und Abbau muss durch mindestens 2 Personen erfolgen. Bei Gerüsthöhen über 6 m sind mindestens 3 Personen erforderlich. Vorab ist zu überprüfen, ob alle Bauteile und Werkzeuge für die Errichtung der fahrbaren Arbeitsbühne auf der Baustelle vorhanden sind. Alle Vertikalrahmenstöße sind mit Federsteckern gegen Ausheben zu sichern. Fahrbare Arbeitsbühnen sind nicht dafür ausgelegt, als Seitenschutz verwendet zu werden. Alle Durchstiegsklappen müssen, außer beim Durchsteigen, immer geschlossen gehalten werden. Wenn festgelegt, sind Basisverbreiterungen wie Fahrbalken, Gerüststützen oder Ausleger und Ballast einzubauen. Auf zwei oder mehreren Arbeitsbühnen darf NICHT gleichzeitig gearbeitet werden. Wird auf mehreren Ebenen gearbeitet, muss ein kompletter, dreiteiliger Seitenschutz erstellt werden. Bei Zwischenbühnen, die nur für den Gerüstaufstieg benutzt werden, darf auf Bordbretter verzichtet werden. Die Standsicherheit muss in der Phase vom Auf- und Abbau sowie beim Verfahren der fahrbaren Arbeitsbühne sichergestellt werden. Das Anbringen von erforderlichen Ballastgewichten oder Wandabstützungen müssen immer dann erfolgen, wenn es die gegebenen Umstände erfordern Beim Aufbau der oberen Arbeitsplattform sind alle Einzel-Bauteile von Gerüstebene zu Gerüstebene vertikal hoch zureichen. Gerüstbauteile dürfen ebenso wie Werkzeuge, nur innerhalb des Gerüstes nach oben gereicht werden. Eine fahrbare Arbeitsbühne darf nicht als Treppenturm zum Erlangen anderer Konstruktionen verwendet werden. Lasten, die horizontal oder vertikal das Umkippen der fahrbaren Arbeitsbühne auslösen können, müssen vermieden werden. z.B. das Stemmen gegen den Seitenschutz und/oder zusätzliche Windlasten (Tunneleffekt von Durchgangsgebäuden, verblendete Gebäude und Gebäudeecken. Das Ein- oder Ausfahren der teleskopierbaren Fahrbalken darf nur nach Aufbau- und Verwendungsanleitung erfolgen. Die Ballastangaben müssen immer berücksichtigt werden.